Die Jagd- und Schonzeitenverordnung für Schleswig-Holstein soll angepasst werden. Im Fokus der Änderungen stehen Gänsearten und anderes Federwild. Die Frist zur Stellungnahme endet am 31. Mai 2024. Im Folgenden können Sie den Verordnungsentwurf einsehen:

Anhörungsverfahren Jagd- und Schonzeiten